Alles aus NRW ist Pflicht

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Jährlich erhalten die drei Landesbibliotheken über 18.000 Bücher und über 10.000 Zeitschriften und Zeitungen in gedruckter oder elektronischer Form aus allen Verlagen, Behörden und anderen Institutionen aus NRW. Aufgrund der Pflichtexemplarregelungen im Kulturgesetzbuch NRW sind sämtliche Werke, die in NRW publiziert werden, kostenlos an die Landesbibliotheken abzuliefern: wissenschaftliche Fachliteratur, aber auch Belletristik, Sach- und Regionalliteratur, Broschüren, Amtsdruckschriften, Karten, Comics, Kinder- oder Hörbücher – alles aus NRW ist Pflicht! Auch Bücher, Zeitschriftenhefte, Jahrbücher von Vereinen oder Firmenbroschüren, sog. Graue Literatur, die nicht über den Buchhandel zu beziehen ist, müssen an die Landesbibliotheken abgeliefert werden. 1,2 Millionen Pflichtmedien können über die jeweiligen Bibliothekskataloge und den Nordrhein-Westfälischen Verbundkatalog recherchiert und genutzt werden.