Kulturgutschutz

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Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes fördert seit vielen Jahren die Sicherung des schriftlichen Kulturerbes durch besondere Projektmittel.  Erst durch diese Förderungen werden Restaurierungen, eine sachgerechte Instandsetzung und Aufbewahrung der wertvollen Altbestände und Sammlungen möglich. Seit 2022 ist diese Daueraufgabe den drei Landesbibliotheken explizit durch das Kulturgesetzbuch NRW übertragen worden.
Durch Digitalisierung werden diese Bestände zusätzlich geschützt und für jeden frei zugänglich gemacht.